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Einweisung zur Durchführung von Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 (PoC-Test)

In Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum des DRK Landesverbandes führen wir die Einweisung in die PoC-Testung (COVID-19 Schnelltest) durch.

Maßgeblich für die Durchführung der Schnelltests ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Diese regelt, dass Medizinprodukte wie der Antigen-Schnelltest nur von Personen durchgeführt werden dürfen, welche die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Diese Befähigung erschließt sich aus grundlegenden medizinischen Kenntnissen (bspw. als betrieblicher Ersthelfer) und der Einweisung durch unser medizinisches und ärztliches Personal.

Ziel der Schulung ist die strukturierte Einweisung in das Antigen-Schnelltestverfahren auf SARS-CoV-2 (PoC-Antigen-Test) unter korrekter Berücksichtigung der hygienischen und rechtlichen Anforderungen.

Als ausgebildeter und durch diesen Lehrgang zertifizierter Tester dürfen Sie Testungen nur für folgende Bereiche übernehmen:

-        Für betriebliche Testungen im Rahmen des Arbeitsschutzes für das eigene Personal : Es können Testnachweise auch für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ausgestellt werden, müssen aber vom Betrieb gestempelt werden. Die Testung muss für das eigene Personal erfolgt sein. Das heißt, es können keine Testnachweise für Personen ausgestellt werden, die nicht Angehörige des Betriebes sind. Praktikantinnen und Praktikanten werden hier auch als Angehörige des Betriebes gewertet.

-        Für Mitglieder eines Vereins bspw. zu Veranstaltungs-, Training- oder Wettkampfzeiten.

-        Sie dürfen sich nicht selbst testen, sondern müssen wiederum eine zertifizierte Teststelle oder Person für ihren eigenen Test aufsuchen.

  • Zielgruppe

    Zur Zielgruppe der Schulungsteilnehmenden gehören, in Anlehnung an § 6 der Coronavirus-Testverordnung insbesondere

    • Mitarbeiter in Berufen mir engen Kontakt zu Personen, z.B. Friseure und Fahrlehrer
    • Mitarbeiter in großen Produktionsfirmen
    • Mitarbeitende im öffentlichen Gesundheitsdienstes
    • Mitarbeitende im Rettungsdienst
    • Mitarbeitende in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
    • Personen, bei denen eine regelmäßige Testung vorgeschrieben ist.
  • Inhalte

    Schulung zu theoretischen Grundlagen, wie Arbeitsschutz, Setting für Testabnahme, Ablauf des Verfahrens.

    Durch unser med. Fachpersonal angeleitetes Anlegen der mitgebrachten oder vor Ort erworbenen persönlichen Schutzausrüstung.

    Unter ärztlicher Anleitung wird durch die Teilnehmenden eine Übung der Abstrich-Entnahme durchgeführt.

  • Kosten

    60,00 EUR pro Teilnehmer (dies beinhaltet die Kursgebühr sowie die Schutzausrüstung und den Schnelltest)

    Die Kursabrechnung erfolgt per Rechnungslegung . Wir weisen darauf hin, dass bei fehlender Teilnahme die Gebühr in voller Summe in Rechnung gestellt wird. (Siehe AGB)

Termine

Sie interessieren sich für die strukturierte Einweisung in das Antigen-Schnelltestverfahren auf SARS-CoV-2 (PoC-Antigen-Test)?

Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 03765 325 90 10 bei Frau Schneider.

 

Aktuell werden keine Veranstaltungen dieses Typs für die Online-Anmeldung angeboten.