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Alle Erste Hilfe Kurse können ab sofort wieder stattfinden.

 

Liebe/r Kursteilnehmer/in,

mit Wirkung vom 09.05.2022 entfallen gem. Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung vom 31.03.2022 auch für unseren Bereich weitgehend alle Schutzmaßnahmen. Wir empfehlen jedoch im Sinne aller Beteiligten die Einhaltung der bekannten Schutzmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Handhygiene, etc.) auf freiwilliger Basis. Bei Erkältungssymptomen sagen Sie bitte vorsorglich Ihre Teilnahme ab. Wir bitten außerdem um Beachtung, dass es aufgrund der aktuellen Situation auch von unserer Seite kurzfristig zu krankheitsbedingten Absagen kommen kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie bitte gesund!

Ihr Team vom DRK kreisverband Vogtland/Reichenbach e.V.

 

Wie ist zu verfahren bei Überschreitung der Fortbildungsfrist für Ersthelfer? (von 2 auf bis zu 3 Jahre verlängert)

Nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin dafür zu sorgen, dass die Ersthelfenden „in der Regel“ in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Sollte die Fortbildungsfrist auf Grund der aktuellen Situation überschritten werden, lässt die Forderung einen gewissen Handlungsspielraum offen. Derzeit können auch Ersthelfende mit "abgelaufener" Fortbildungsfrist als betriebliche Ersthelfende eingesetzt werden. Die Feststellung des erlaubten Überschreitungszeitraums stellt eine Einzelfallentscheidung dar, die im Unternehmen (Führungskraft/ Betriebsarzt) getroffen werden muss. Anhaltspunkt für die Entscheidung sind die Erfahrung des Ersthelfenden und sein Einsatzgebiet. Auch bei langjährigen und erfahrenen Ersthelfenden sollte die Fortbildungsfrist von 3 Jahren möglichst nicht überschritten werden. Danach sollte in jedem Fall eine Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung erfolgen.

 

Häufig gestellte Fragen / Frequently Asked Questions (FAQ)

Erste Hilfe? Brauchen wir das in unserem Unternehmen?

Neben der moralischen Verpflichtung zur Hilfeleistung gibt es auch gesetzliche Bestimmungen, die für Unternehmen in der DGUV V1 festgelegt sind.

Auszüge aus der DGUV V1 (Unfallverhütungsvorschrift) § 26

  1. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahren die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.
  2. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.

Wie viele Ersthelfer müssen im Betrieb anwesend sein?

Nach § 26 Abs. 1 der UVV "Grundsätze der Prävention" (DGUV V1) errechnet sich die Anzahl der Ersthelfer (EH), die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt:

1. Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten 1 EH*
2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:    
  a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % EH der anwesenden Versicherten
  b) in sonstigen Betrieben 10 % EH der anwesenden Versicherten

Welche Folgen hat es, wenn die Vorschriften der DGUV V1 durch Unternehmen missachtet werden?

Wenn der Unternehmer seine Erste-Hilfe-Pflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllt, können daraus unangenehme rechtliche Konsequenzen entstehen. Ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße sind nur die geringsten Folgen. Sollte ein Beschäftigter aufgrund mangelhafter Organisation oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen einen Gesundheitsschaden erleiden oder sogar zu Tode kommen, hätte dies auch strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Anklage wegen Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung.

Wie lange gilt meine Kurs-Bescheinigung?

Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs nach dem 1.1.2002 besucht haben. Im Rahmen der betrieblichen Ersthelferausbildung (gem. DGUV V1) gilt der Kurs 2 Jahre und kann durch eine Erste Hilfe Fortbildung bzw. Erste Hilfe Training aufgefrischt werden.

Für Erste Hilfe Scheine der Fahrschüler gibt es aktuell keine zeitliche Befristung mehr.

Wie bekomme ich eine Ersatzbescheinigung?

Sie haben Ihre Bescheinigung verloren und benötigen eine Zweitbescheinigung? Gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr erstellen und versenden wir diese auf Anfrage gern für Sie.