Einweisung zur Durchführung von Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 (PoC-Test)
In Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum des DRK Landesverbandes führen wir die Einweisung in die PoC-Testung (COVID-19 Schnelltest) durch.
Maßgeblich für die Durchführung der Schnelltests ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Diese regelt, dass Medizinprodukte wie der Antigen-Schnelltest nur von Personen durchgeführt werden dürfen, welche die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Diese Befähigung erschließt sich aus grundlegenden medizinischen Kenntnissen (bspw. als betrieblicher Ersthelfer) und der Einweisung durch unser medizinisches und ärztliches Personal.
Ziel der Schulung ist die strukturierte Einweisung in das Antigen-Schnelltestverfahren auf SARS-CoV-2 (PoC-Antigen-Test) unter korrekter Berücksichtigung der hygienischen und rechtlichen Anforderungen.