Einweisung zur Durchführung von Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 (PoC-Test)
In Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum des DRK Landesverbandes führen wir die Einweisung in die PoC-Testung (COVID-19 Schnelltest) durch.
Maßgeblich für die Durchführung der Schnelltests ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Diese regelt, dass Medizinprodukte wie der Antigen-Schnelltest nur von Personen durchgeführt werden dürfen, welche die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Diese Befähigung erschließt sich aus grundlegenden medizinischen Kenntnissen (bspw. als betrieblicher Ersthelfer) und der Einweisung durch unser medizinisches und ärztliches Personal.
Ziel der Schulung ist die strukturierte Einweisung in das Antigen-Schnelltestverfahren auf SARS-CoV-2 (PoC-Antigen-Test) unter korrekter Berücksichtigung der hygienischen und rechtlichen Anforderungen.
Als ausgebildeter und durch diesen Lehrgang zertifizierter Tester dürfen Sie Testungen nur für folgende Bereiche übernehmen:
- Für betriebliche Testungen im Rahmen des Arbeitsschutzes für das eigene Personal : Es können Testnachweise auch für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ausgestellt werden, müssen aber vom Betrieb gestempelt werden. Die Testung muss für das eigene Personal erfolgt sein. Das heißt, es können keine Testnachweise für Personen ausgestellt werden, die nicht Angehörige des Betriebes sind. Praktikantinnen und Praktikanten werden hier auch als Angehörige des Betriebes gewertet.
- Für Mitglieder eines Vereins bspw. zu Veranstaltungs-, Training- oder Wettkampfzeiten.
- Sie dürfen sich nicht selbst testen, sondern müssen wiederum eine zertifizierte Teststelle oder Person für ihren eigenen Test aufsuchen.
Termine
Sie interessieren sich für die strukturierte Einweisung in das Antigen-Schnelltestverfahren auf SARS-CoV-2 (PoC-Antigen-Test)?
Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 03765 325 90 10 bei Frau Schneider.