Pflegegrad

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Leitung Tagespflege

Frau
Katja Hendel

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08468 Reichenbach

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Foto: A. Zelck / DRK

Pflegebedürftigkeit - Was gilt seit Januar 2017?

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine kranke oder behinderte Person ihren Alltag dauerhaft nicht selbstständig bewältigen kann und aus diesem Grund auf Hilfe durch andere angewiesen ist.

Seit dem 01. Januar 2017 ist die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 13. November 2015 vorgesehen. Sie ermöglichen jetzt auch Menschen mit Demenz einen besseren Zugang zur Pflege als bisher.

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz definiert neu, wer Pflege braucht und legt daneben ein neues Begutachtungsverfahren fest.

Die Pflegegrade werden bei der Begutachtung in sechs Lebensbereiche gegliedert:
  • die Mobilität
  • die geistigen und kommunikativen Fähigkeiten
  • das Verhalten
  • die Selbstversorgung
  • der Umgang mit Belastungen und Erkrankungen
  • die sozialen Kontakte
Zeitliche Vorgaben gibt es so nicht mehr, sondern die bei der Begutachtung ermittelten Einzelpunkte werden addiert und ergeben dann den Pflegegrad.

Die fünf Pflegegrade

PflegegradBeeinträchtigung
1geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
2erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
3schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
4schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
5schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Liegt eine Pflegestufe bis 31. Dezember 2016 schon vor oder ist bis dahin ein Anspruch bis 31. Dezember 2016 schon festgestellt worden, so wird ohne erneute Begutachtung ein Pflegegrad zugeordnet.

Ab 2017 gilt:

Für die Pflege zu Hause gibt es Pflegegeld für Angehörige und Hilfe von Profikräften.
PflegegradMonatliche LeistungPflegegeld / Pflegedienst
1kommt neu hinzu 
2316 EUR689 EUR
3545 EUR1.298 EUR
4728 EUR1.612 EUR
5901 EUR1.995 EUR
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